AUF DEM WEG ZUM/ZUR KÜCHENMEISTERIN Die Ausbildung zum/zur Küchenmeister/in vermittelt ausgebildeten oder angelernten Köchen/Köchinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung ein vielfältiges und enorm umfangreiches Know-how wie: Küchenmanagement, wirtschaftliche Küchenführung, Waren- und Lagerführung, Lebensmittelkunde, Waren- kunde, Ernährungslehre, Servier- und Getränkekun- de, Harmonielehre, Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Betriebshygiene, Gewerbe- und Arbeitsrecht sowie vor allem professioneller und kreativer Menüaufbau und Zusammenstellung von Gerichten nach modern- sten Erkenntnissen sind die Schwerpunktthemen dieser Ausbildung. Die Ausbildung ist theoretisch und praktisch angelegt. DIE LEHRINHALTE IM DETAIL: Menü- und Speisekunde Warenkunde und Ernährungslehre Servier- und Getränkekunde (inkl. Weinkunde und Verkostung) Praktischer Unterricht und Demonstration Kalte Küche: Vorspeisenbuffet – Pasteten, Terrinen, Galantinen, Fingerfood, Parfaits, Salate, Espumas … Warme Küche: Patisserie, Kreativität in der Küche, Regionale Küche, Neue Kochtechniken, Vollwert und Naturküche, Fische uvm. Küchenmanagement Wirtschaftliche Küchenführung, Mitarbeiter- management, Sicherheit am Arbeitsplatz, Menükalkulation, Gewerberecht und Arbeitsrecht, Umweltschutz und Müllkonzepte Lebensmittelhygiene und HACCP DAS TRAINERTEAM Trainer/innen mit hervorragender Fachqualifikation und langjähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in der päd- agogischen Wissensvermittlung in der Erwachsenenbil- dung sowie Gasttrainer/innen der Haubenküche. DIE TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Nachweis über den ordnungsgemäßen Abschluss als Köchin/Koch bzw. der Doppellehre Köchin/Koch – Kellnerin/Kellner durch das Lehrabschlusszeugnis oder den Lehrbrief bzw. über den ordnungsgemäßen Abschluss einer berufsbildenden Schule, durch die die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Köchin/Koch bzw. die Doppellehre Köchin/Koch – Kellnerin/Kellner ersetzt wird. Nachweis über sechs Jahre Berufspraxis (einschließ- lich Lehrzeit) als Köchin/Koch durch entsprechende Zeugnisse. Können Kandidatinnen/Kandidaten ein Lehrabschlus- szeugnis nicht erbringen, sind acht Jahre Berufspraxis als Köchin/Koch durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Nachweis über die Ablegung der Ausbilderprüfung. DER ABSCHLUSS Für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung (laut Küchenmeister-Prüfungsordnung) abzulegen. Dabei wird besonders geachtet auf das selbstständige Arbeiten im gesamten Bereich der Speisenzubereitung die Vor- und Zubereitung sämtlicher Gerichte unter Berücksichtigung der Kalkulation das Erstellen von Menüs und deren Kalkulation das Gestalten von Speisekarten als Hausarbeit